Familienrecht

Hier können wir Ihnen als Ihre Notare vielfältig zur Seite stehen. Gerade im Familienrecht ist es wichtig, alle Vertragsbeteiligten neutral und unparteiisch zu beraten und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.

In jedem Fall ist der Gang zum Notar sehr empfehlenswert, um eine rechtliche Beratung sicherzustellen und spätere Schwierigkeiten mit der Anerkennung von vornherein zu vermeiden.

Bitte beachten Sie im Speziellen:

  • Eheverträge und Verträge zwischen Lebenspartnern müssen ebenso notariell beurkundet werden wie Scheidungsvereinbarungen.
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen müssen zwar nicht in jedem Fall notariell errichtet werden, sobald sich allerdings Grundbesitz im Vermögen befindet oder auch nur ein im Grundbuch eingetragenes Recht, etwa ein Nießbrauchsrecht, kann nur aufgrund einer notariellen Vollmacht gehandelt werden.

Ausführliche Informationen zu Notar und Familie und Vorsorge erhalten sie hier.